Limita fordert: Prävention in Aus- und Weiterbildung verankern!
Eine nicht-repräsentative Umfrage, die Limita im Jahr 2024 an Schweizer Fachhochschulen und Höheren Fachschulen durchgeführt hat, die Bachelor- und Master-Studiengänge im Bereich Soziale Arbeit anbieten, zeigt, dass die Prävention sexueller Ausbeutung in den Curricula nur ungenügend verankert ist. Die Art der Auseinandersetzung mit dem Thema unterscheidet sich je nach Bildungsinstitution stark – sei es in Bezug auf die Schwerpunkte, die Einbettung oder auch die Anzahl Lektionen, die der Thematik gewidmet werden.
Angesichts der Relevanz von Gewaltprävention und insbesondere der Prävention sexueller Ausbeutung in Umsetzung der Kinderrechtskonvention, der Behindertenrechtskonvention der UNO, der Lanzarote-Konvention und der Istanbul-Konvention, welche alle von der Schweiz ratifiziert wurden, ist der herrschende Standard in Deutschschweizer Ausbildungsinstitutionen nicht zufriedenstellend. Limita fordert deshalb in einem Positionspapier, dass Studierende sich bei Abschluss des Studiums mit Strategien der Prävention sexueller Ausbeutung auseinandergesetzt haben und über spezifisches Wissen verfügen.
Das Positionspapier ist im Netzwerk Charta Prävention im Rahmen eines Fachinputs 2025 zum Thema Aus- und Weiterbildung zu Prävention sexueller Ausbeutung entstanden, wird von diesem inhaltlich getragen und von Limita, Fachstelle zur Prävention sexueller Ausbeutung, publiziert.
Neue Broschüre «Schutzprozesse zur Prävention von Grenzverletzungen und Machtmissbrauch»
Der Kanton Luzern hat am 25. Juni 2025 seine neue «Wegleitung zur Prävention von Grenzverletzungen Machtmissbrauch» im Rahmen einer Lancierungsveranstaltung vorgestellt. Als erster Kanton in der Schweiz formuliert Luzern für soziale Einrichtungen verbindlich Präventions-Mindeststandards und bietet mit der Wegleitung praxisnahe Hilfestellung im Aufbau von institutionsspezifischen Schutzkonzepten. Limita und die Fachstelle MachtRaum haben diese Wegleitung im Auftrag des Kantons und in enger Zusammenarbeit erarbeitet.
Mit grosser Freude präsentieren die beiden Fachstellen auch den druckfrischen «Schutzprozesse»-Leitfaden, der als Ergänzung zur Wegleitung erarbeitet wurde. Der Leitfaden schafft Orientierung bei der Erarbeitung und Umsetzung von präventiven Massnahmen gegen emotionalen, körperlichen, sexuellen und spirituellen Machtmissbrauch in Organisationen.
Ein Meilenstein für die Prävention!
Limita begrüsst den Entscheid des Ständerates vom 19. Juni 2025, die Präventionsarbeit gegen sexuelle Ausbeutung gezielt zu stärken – insbesondere in Schulen, Kirchen, Vereinen und anderen Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Während der Nationalrat im September 2024 auf rasche gesetzliche Grundlagen pochte, setzte der Ständerat auf vertiefte Prüfung. Nun gilt es sorgfältig auszuloten, welche regulatorischen Möglichkeiten die Schweiz hat, um Organisationen aller Bereiche zu verpflichten, sich dezidiert für den wirkungsvollen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt einzusetzen.
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf den Schutz ihrer sexuellen Integrität. Dafür müssen Organisationen aus allen Bereichen Verantwortung übernehmen – mit fundierten Schutzkonzepten und konsequent gelebten Schutzprozessen.