Merkblatt für Eltern: Grenzverletzungen ansprechen
Manchmal beobachtet man als Eltern oder Erziehungsberechtige minime Grenzüberschreitungen, die einen irritieren. Jemand nimmt beispielsweise das eigene Kind auf den Schoss, obwohl es das nicht möchte, oder macht ihm unpassende Geschenke. Im Eifer des Alltags ist es nicht ganz einfach, diese Grenzüberschreitungen oder das irritierende Verhalten anzusprechen. In einem neuen Merkblatt geben wir Eltern, Angehörigen und dem privatem Umfeld von Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen Tipps, wie ein Gespräch dennoch gelingen kann.
Für die Prävention sexueller Ausbeutung ist es zentral, dass Aussenstehende irritierende Verhaltensweisen, die sie beobachten, ernst nehmen und Unbehagen äussern. Denn potenzielle Tatpersonen suchen gezielt Situationen, in denen Schutzbedürftige keine starken Fürsprecher*innen haben. Ein offenes, respektvolles Ansprechen von Irritationen ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern Ausdruck von Verantwortungsübernahme.
Merkblatt «Grenzverletzungen ansprechen»
Medienmitteilung zu den mutmasslichen Missbrauchsfällen in Kitas
Anfang April wurden mehrere Fälle von mutmasslichen sexuellen Übergriffen an Kleinkindern durch Kita-Mitarbeitende publik. Obwohl die betroffenen Kitas über Schutzkonzepte verfügen, konnten die Taten nicht verhindert werden. Wie kann das sein?
Als Fachstelle zur Prävention sexueller Ausbeutung beraten wir seit mehr als 25 Jahren Organisationen wie Kitas und begleiten sie bei der Erarbeitung und Umsetzung von Präventionsmassnahmen. Damit diese ihre volle Wirkung entfalten können, gilt es, die Spezifika sexualisierter Gewalt zu kennen und einige entscheidende Faktoren zu beachten. Detaillierte Informationen entnehmen Sie unserer Medienmitteilung zum Thema:
Medienmitteilung vom 16.04.2026
Neue Broschüre «Schutzprozesse zur Prävention von Grenzverletzungen und Machtmissbrauch»
Der Kanton Luzern hat am 25. Juni 2025 seine neue «Wegleitung zur Prävention von Grenzverletzungen Machtmissbrauch» im Rahmen einer Lancierungsveranstaltung vorgestellt. Als erster Kanton in der Schweiz formuliert Luzern für soziale Einrichtungen verbindlich Präventions-Mindeststandards und bietet mit der Wegleitung praxisnahe Hilfestellung im Aufbau von institutionsspezifischen Schutzkonzepten. Limita und die Fachstelle MachtRaum haben diese Wegleitung im Auftrag des Kantons und in enger Zusammenarbeit erarbeitet.
Mit grosser Freude präsentieren die beiden Fachstellen auch den druckfrischen «Schutzprozesse»-Leitfaden, der als Ergänzung zur Wegleitung erarbeitet wurde. Der Leitfaden schafft Orientierung bei der Erarbeitung und Umsetzung von präventiven Massnahmen gegen emotionalen, körperlichen, sexuellen und spirituellen Machtmissbrauch in Organisationen.
Limita fordert: Prävention in Aus- und Weiterbildung verankern!
Eine nicht-repräsentative Umfrage, die Limita im Jahr 2024 an Schweizer Fachhochschulen und Höheren Fachschulen durchgeführt hat, die Bachelor- und Master-Studiengänge im Bereich Soziale Arbeit anbieten, zeigt, dass die Prävention sexueller Ausbeutung in den Curricula nur ungenügend verankert ist. Die Art der Auseinandersetzung mit dem Thema unterscheidet sich je nach Bildungsinstitution stark – sei es in Bezug auf die Schwerpunkte, die Einbettung oder auch die Anzahl Lektionen, die der Thematik gewidmet werden.
Angesichts der Relevanz von Gewaltprävention und insbesondere der Prävention sexueller Ausbeutung in Umsetzung der Kinderrechtskonvention, der Behindertenrechtskonvention der UNO, der Lanzarote-Konvention und der Istanbul-Konvention, welche alle von der Schweiz ratifiziert wurden, ist der herrschende Standard in Deutschschweizer Ausbildungsinstitutionen nicht zufriedenstellend. Limita fordert deshalb in einem Positionspapier, dass Studierende sich bei Abschluss des Studiums mit Strategien der Prävention sexueller Ausbeutung auseinandergesetzt haben und über spezifisches Wissen verfügen.
Das Positionspapier ist im Netzwerk Charta Prävention im Rahmen eines Fachinputs 2025 zum Thema Aus- und Weiterbildung zu Prävention sexueller Ausbeutung entstanden, wird von diesem inhaltlich getragen und von Limita, Fachstelle zur Prävention sexueller Ausbeutung, publiziert.
Ein Meilenstein für die Prävention!
Limita begrüsst den Entscheid des Ständerates vom 19. Juni 2025, die Präventionsarbeit gegen sexuelle Ausbeutung gezielt zu stärken – insbesondere in Schulen, Kirchen, Vereinen und anderen Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Während der Nationalrat im September 2024 auf rasche gesetzliche Grundlagen pochte, setzte der Ständerat auf vertiefte Prüfung. Nun gilt es sorgfältig auszuloten, welche regulatorischen Möglichkeiten die Schweiz hat, um Organisationen aller Bereiche zu verpflichten, sich dezidiert für den wirkungsvollen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt einzusetzen.
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf den Schutz ihrer sexuellen Integrität. Dafür müssen Organisationen aus allen Bereichen Verantwortung übernehmen – mit fundierten Schutzkonzepten und konsequent gelebten Schutzprozessen.

