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Merkblatt für Eltern: Grenzverletzungen ansprechen

Manchmal beobachtet man als Eltern oder Erziehungsberechtige minime Grenzüberschreitungen, die einen irritieren. Jemand nimmt beispielsweise das eigene Kind auf den Schoss, obwohl es das nicht möchte, oder macht ihm unpassende Geschenke. Im Eifer des Alltags ist es nicht ganz einfach, diese Grenzüberschreitungen oder das irritierende Verhalten anzusprechen. In einem neuen Merkblatt geben wir Eltern, Angehörigen und dem privatem Umfeld von Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen Tipps, wie ein Gespräch dennoch gelingen kann.

Für die Prävention sexueller Ausbeutung ist es zentral, dass Aussenstehende irritierende Verhaltensweisen, die sie beobachten, ernst nehmen und Unbehagen äussern. Denn potenzielle Tatpersonen suchen gezielt Situationen, in denen Schutzbedürftige keine starken Fürsprecher*innen haben. Ein offenes, respektvolles Ansprechen von Irritationen ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern Ausdruck von Verantwortungsübernahme.

Merkblatt «Grenzverletzungen ansprechen»

 

Medienmitteilung zu den mutmasslichen Missbrauchsfällen in Kitas

Anfang April wurden mehrere Fälle von mutmasslichen sexuellen Übergriffen an Kleinkindern durch Kita-Mitarbeitende publik. Obwohl die betroffenen Kitas über Schutzkonzepte verfügen, konnten die Taten nicht verhindert werden. Wie kann das sein?

Als Fachstelle zur Prävention sexueller Ausbeutung beraten wir seit mehr als 25 Jahren Organisationen wie Kitas und begleiten sie bei der Erarbeitung und Umsetzung von Präventionsmassnahmen. Damit diese ihre volle Wirkung entfalten können, gilt es, die Spezifika sexualisierter Gewalt zu kennen und einige entscheidende Faktoren zu beachten. Detaillierte Informationen entnehmen Sie unserer Medienmitteilung zum Thema:

Medienmitteilung vom 16.04.2026

 

Neue Broschüre «Schutzprozesse zur Prävention von Grenzverletzungen und Machtmissbrauch»

Der Kanton Luzern hat am 25. Juni 2025 seine neue «Wegleitung zur Prävention von Grenzverletzungen Machtmissbrauch» im Rahmen einer Lancierungsveranstaltung vorgestellt. Als erster Kanton in der Schweiz formuliert Luzern für soziale Einrichtungen verbindlich Präventions-Mindeststandards und bietet mit der Wegleitung praxisnahe Hilfestellung im Aufbau von institutionsspezifischen Schutzkonzepten. Limita und die Fachstelle MachtRaum haben diese Wegleitung im Auftrag des Kantons und in enger Zusammenarbeit erarbeitet.

Mit grosser Freude präsentieren die beiden Fachstellen auch den druckfrischen «Schutzprozesse»-Leitfaden, der als Ergänzung zur Wegleitung erarbeitet wurde. Der Leitfaden schafft Orientierung bei der Erarbeitung und Umsetzung von präventiven Massnahmen gegen emotionalen, körperlichen, sexuellen und spirituellen Machtmissbrauch in Organisationen.

Limita fordert: Prävention in Aus- und Weiterbildung verankern!

Eine nicht-repräsentative Umfrage, die Limita im Jahr 2024 an Schweizer Fachhochschulen und Höheren Fachschulen durchgeführt hat, die Bachelor- und Master-Studiengänge im Bereich Soziale Arbeit anbieten, zeigt, dass die Prävention sexueller Ausbeutung in den Curricula nur ungenügend verankert ist. Die Art der Auseinandersetzung mit dem Thema unterscheidet sich je nach Bildungsinstitution stark – sei es in Bezug auf die Schwerpunkte, die Einbettung oder auch die Anzahl Lektionen, die der Thematik gewidmet werden.

Angesichts der Relevanz von Gewaltprävention und insbesondere der Prävention sexueller Ausbeutung in Umsetzung der Kinderrechtskonvention, der Behindertenrechtskonvention der UNO, der Lanzarote-Konvention und der Istanbul-Konvention, welche alle von der Schweiz ratifiziert wurden, ist der herrschende Standard in Deutschschweizer Ausbildungsinstitutionen nicht zufriedenstellend. Limita fordert deshalb in einem  Positionspapier, dass Studierende sich bei Abschluss des Studiums mit Strategien der Prävention sexueller Ausbeutung auseinandergesetzt haben und über spezifisches Wissen verfügen.

Das Positionspapier ist im Netzwerk Charta Prävention im Rahmen eines Fachinputs 2025 zum Thema Aus- und Weiterbildung zu Prävention sexueller Ausbeutung entstanden, wird von diesem inhaltlich getragen und von Limita, Fachstelle zur Prävention sexueller Ausbeutung, publiziert.

 

Ein Meilenstein für die Prävention!

Limita begrüsst den Entscheid des Ständerates vom 19. Juni 2025, die Präventionsarbeit gegen sexuelle Ausbeutung gezielt zu stärken – insbesondere in Schulen, Kirchen, Vereinen und anderen Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Während der Nationalrat im September 2024 auf rasche gesetzliche Grundlagen pochte, setzte der Ständerat auf vertiefte Prüfung. Nun gilt es sorgfältig auszuloten, welche regulatorischen Möglichkeiten die Schweiz hat, um Organisationen aller Bereiche zu verpflichten, sich dezidiert für den wirkungsvollen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt einzusetzen.

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf den Schutz ihrer sexuellen Integrität. Dafür müssen Organisationen aus allen Bereichen Verantwortung übernehmen – mit fundierten Schutzkonzepten und konsequent gelebten Schutzprozessen.

Nationale Fachtagung

Menschen mit Behinderungen sind überdurchschnittlich häufig von sexualisierter Gewalt betroffen. Dennoch erhält das Thema bislang nur wenig Aufmerksamkeit. Mit einer nationalen Fachtagung möchte Limita dies ändern. Die Tagung widmet sich Fragen der Prävention und der opfersensiblen Intervention unter Berücksichtigung der Lebensrealität von betroffenen Personen. Sie bietet Raum für den Austausch von Erfahrungen und Wissen sowie die Entwicklung konkreter Handlungsempfehlungen.

(Un)sichtbare Realitäten: Sexualisierte Gewalt an Menschen mit Behinderungen – Prävention und Intervention

Wann: 4. November 2027

Wo: Kursaal Bern

Die Tagung richtet sich an Fachpersonen aus Institutionen und dem ambulanten Setting, Selbstvertretendenorganisationen sowie Behörden aus der ganzen Schweiz.

Organisiert wird die Tagung gemeinsam mit der Opferhilfe Schweiz, mit fachlicher und finanzieller Unterstützung des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann, des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und der Pro Infirmis.

Weitere Informationen: www.tagung-2027.ch

Präventionsprojekt Freizeitbereich

3Der Freizeitbereich gilt als Hochrisikobereich für Grenzverletzungen und sexuelle Ausbeutung. Viele Organisationen, die mit Freiwilligen arbeiten, haben oft nicht die nötigen Ressourcen, um Präventionsmassnahmen zu entwickeln und umzusetzen, obwohl diese dringend nötig wären.

Hier setzt das gemeinsame «Präventionsprojekt Freizeitbereich» der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände SAJV und der Fachstelle Limita an. Es unterstützt Jugendvereine und -verbände kostenlos beim Erstellen und Einführen von Massnahmen zur Prävention sexueller Ausbeutung. Limita entwickelt dabei gemeinsam mit verschiedenen Mitgliedsorganisationen der SAJV (MIOs) Konzeptvorlagen und Präventionsinstrumente.

Das dreijährige Projekt ist in drei Phasen gegliedert. Jede Phase beginnt mit Sensibilisierungsworkshops zum Thema sexuelle Ausbeutung und Prävention. Anschliessend erarbeiten Arbeitsgruppen, die aus mehreren MIOs bestehen, konkrete Präventionsvorlagen. In den Abschlussworkshops werden diese Vorlagen vorgestellt und die Organisationen erhalten wertvolle Inspiration und Hinweise, wie sie das Erarbeitete an ihre eigenen Vereins- oder Verbandsstrukturen anpassen können.

 

 

Start der zweiten Phase im Herbst 2025

Im September starteten wir erfolgreich in die zweite Phase. In mehreren Grundlagen- und Vertiefungsworkshops zu Personal-, Melde- und Krisenmanagement arbeiteten wir mit Teilnehmenden aus unterschiedlichen Schweizer Jugendverbänden.

Worum geht es in der zweiten Phase?

Die Schutzkonzept-Bausteine in dieser Phase thematisieren Präventionsmassnahmen, welche auf Leitungsebene entwickelt und verankert werden.

Personalmanagement: Wir lernen Empfehlungen und Massnahmen für das Freiwilligenmanagement kennen und wir setzen uns das Ziel, präventive Schwellen in den Aufnahmeprozessen für neue Mitglieder und Leitungspersonen zu integrieren.

Beschwerdemanagement: Wir besprechen Unterstützungswege für den Aufbau von niederschwelligen Meldestellen. Wir definieren die Profile von Ansprechpersonen, die dazu beitragen, eine meldefreundliche Kulur zu fördern. So können frühzeitig auch kleinere Grenzverletzungen angesprochen und professionell behandelt werden.

Krisenmanagement: Wir schildern die Erstellung von internen Abläufen und Zuständigkeiten für den Fall einer Krise sowie eine Übersicht relevanter Beratungsstellen. Dies sorgt für ein koordiniertes Handeln bei Verdacht auf Straftaten und unterstützt die Fürsorgepflicht der Organisationen.

In den nächsten Monaten erarbeiten wir neue Empfehlungen und Vorlagen, die auf den Erkenntnissen aus dieser Phase aufbauen.


Projektleitung Limita: Natalia Skowronek, Fachmitarbeiterin der Fachstelle Limita n.skowronek@limita.ch
Projektleitung SAJV: Salome Seiffert, Leiterin Fachbereich Inklusion
salome.seiffert@sajv.ch

Das Projekt wird unterstützt von: Ernst Göhner Stiftung, Sophie und Karl Binding Stiftung, Fondation SANA, Markant Stiftung, Stiftung Kinder und Gewalt, Vontobel-Stiftung, Gesundheitsförderung Zürich, Lotteriefonds Solothurn, Lotteriefonds Aargau und weiteren Stiftungen. Herzlichen Dank!

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